Antrag noch bis 30.11.2017 möglich!

 

Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2017/2018 nach Maßgabe bestimmter Richtlinien einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten. Der einmalige Zuschuss wurde in der Höhe von € 225,00 pro Haushalt festgesetzt. Um die Gewährung des Zuschusses kann noch bis Ende November im Gemeindeamt angesucht werden.

Achtung: PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen im vergangenen Jahr bereits der Heizkostenzuschuss gewährt wurde, brauchen NICHT mehr ansuchen.