Die Nutzung von Umweltwärme aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser ist in Tirol vergleichsweise gering verbreitet. Das soll sich mit der Tiroler Wärmepumpenoffensive ändern.

Die Förderung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft und wird für neu errichtete Eigenheime mit bis zu zwei Wohneinheiten gewährt.

Die Technologie hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt. Eine Wärmepumpe ist nicht nur ein verlässliches, sondern – mit Strom aus heimischer Wasserkraft oder Photovoltaik betrieben – auch ein umwelt- und klimafreundliches Heizsystem. Durch die hohe Effizienz und die geringen laufenden Kosten sinken zudem die Betriebskosten.

Förderkriterien:

  • Förderbar sind Wärmepumpenheizungen in privaten Eigenheimen (Neubau) mit bis zu zwei Wohneinheiten.
  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol.
  • Die Förderung gilt für Wärmepumpenanlagen, die zwischen 1. Juli 2018 und 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen werden.
  • Die Baubewilligung des Hauses darf nicht vor dem 1. Jänner 2017 erteilt worden sein.
  • Eine Antragstellung ist ab 1. Oktober 2018 möglich.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt ab 1. Jänner 2019.
  • In Summe sind 1,5 Millionen Euro für die einkommensunabhängige Impulsförderung für Wärmepumpen budgetiert.

Weitere Informationen: www.tirol.gv.at/waermepumpe